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AKTUELLE ÄNDERUNGEN AB 14.12.2021:

Informationen zum Thema Corona-Virus

Ampel im Landkreis auf Rot Plus: 2G-Plus, Kontaktbeschränkungen und Schließungen

Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens hält an. Verbunden sind damit weiter eine hohe Hospitalisierungs- sowie Auslastungsrate der Intensivstationen in den Kliniken des Landkreises. Dies führt dazu, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen am 12. Dezember 2021 den siebten Tag in Folge die rote Ampel anzeigt.

Damit gelten ab Dienstag, dem 14. Dezember 2021 gemäß der Corona-Landesverordnung MV, an vielen Stellen im Innenbereich sowie teilweise im Außenbereich weiterhin die 2G-Plus-Regeln der Stufe 4 (rot plus). Auch die Kontaktbeschränkungen im Innen- und Außenbereich für Ungeimpfte bleiben bestehen. Hinzu kommen Verbote zur Durchführung von Veranstaltungen und Schließungen im Kultur- und Freizeitbereich. 

Landesweit gilt zur Zeit die Warnstufe 3. Liegen einzelne Landkreise oder kreisfreien Städte in einer höheren Stufe, hat diese dort jeweils Vorrang.

Wer jetzt was darf bzw. wo und für wen es Einschränkungen gibt, erläutert die Übersicht „Corona Ampel Rot Plus – Was jetzt gilt“.

Corona Ampel Rot Plus – Was jetzt gilt

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Vorpommern-Rügen ist weiterhin angespannt: Nach 7 Tagen in Folge auf der Sufe 4 (rot) heißt es jetzt Stufe Rot Plus. Der Landkreis sieht daher die Notwendigkeit, in Abstimmung mit dem zuständigen Sozialministerium, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen und festzulegen. Vorrangig handelt es sich dabei um Schließungen in bestimmten Bereichen. Bisherige Anordnungen und Regeln, wie Abstands- und Maskenpflicht bleiben erhalten. Was bedeutet das konkret – welche erweiterten Maßnahmen werden jetzt ergriffen, welche Beschränkungen gelten wo bzw. für wen?

Welche Kontaktbeschränkungen gelten

Aktuelle, bundesweite Kontaktregelungen für Ungeimpfte:

Personen aus einem Haushalt (=Ehegatten, Lebenspartner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) plus höchstens 2 Personen eines weiteren Haushalts. (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit, auch wenn sie ungeimpft sind.

 

Was wird jetzt geschlossen?

Vor allem Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind jetzt von Schließungen betroffen. Dazu zählen:

  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Clubs, Diskotheken
  • Untersagung von Proben und Auftritten von Chören und Musikensembles
  • Zirkusse
  • tourismusaffine Dienstleistungen im Freien und Outdoor-Freizeitangebote,
  • Verleihstellen von Wasserfahrzeugen, Betriebe der Fahrgastschifffahrt oder Reisebusse, Besucherzentren in Nationalen Naturlandschaften, Stadtführungen und geführte Radtouren
  • Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen für nicht vereinsbasierte Sportaktivitäten
  • Tanzschulen
  • soziokulturellen Zentren und ähnliche Einrichtungen (z.B. Literaturhäuser)

Außerdem können aktuell keine 

  • Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte stattfinden. Auch marktähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Leider heißt das auch, dass Weihnachtsmärkte ihre Pforten schließen müssen.

Ebenfalls geschlossen bleiben müssen:

  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen und 
  • die Erbringung sexueller Dienstleistungen sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes sind untersagt.

Was ist mit Sport-, Spiel- und Spaßeinrichtungen?

Leider gelten in der aktuellen Lage unter Rot Plus auch Verbote für folgende Einrichtungen:

  1. Der Betrieb und der Besuch von Schwimm- und Spaßbädern
  2. vereinsbasierter Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten-, Behinderten- Gesundheits- und Nachwuchsleistungssport (Sportbetrieb)
  3. Durchführung von Sportveranstaltungen im Innenbereich mit Zuschauenden

Hier gibt es teilweise Ausnahmen im Kinder- und Jugendsport, die unter Ausnahmen aufgeführt werden.

Was ist derzeit nicht gestattet?

  • private Zusammenkünfte als geschlossene Gesellschaft 
  • gewerblich organisierte Zusammenkünfte
  • Durchführung von Veranstaltungen in Innenbereichen
  • der Zutritt zu Innenbereichen von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten
  • der Zutritt zu Innenbereichen von Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten

 

Was ist weiterhin erlaubt, wo gibt es Ausnahmen?

Geöffnet bzw. erlaubt bleiben auch unter Rot Plus

  • Schwimm- und Spaßbäder für
    • außerschulischen Schwimmunterricht,
    • schulischen Schwimmunterricht
  • vereinsbasierter Kinder- und Jugendsport
  • vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen mit:
    • in Innenbereichen jeweils höchstens 15 Personen
    • in Außenbereichen maximal 25 Personen
  • vereinsbasierter Sport, wenn es sich um
    • Kinder- und Jugendsport oder um
  • Sport in geschlossenen Übungsgruppen jeweils mit nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und nicht mehr als 25 Personen im Außenbereich handelt
  • Außenbereiche/Angebote von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten unter der Vorgabe von 2G
  • Trauungen und Beisetzungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 Personen und unter freiem Himmel mit höchstens 100 Personen sind zulässig (Ungeimpfte, Kinder bis 14 Jahren und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt)

Was heißt 2G-Plus?

Bei roter Ampel gilt die 2G-Plus-Regel für praktisch alle Bereiche, Einrichtungen und Veranstaltungen, die (sich) drinnen befinden bzw. stattfinden, teilweise sogar draußen. Unter 2G-Plus erhalten ausschließlich Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorzeigen. Für Kinder und Jugendliche gibt es z.T. Erleichterungen. Sie weisen mit dem Schülerausweis nach, dass sie regelmäßig getestet werden. Dies gilt während der Schulzeit. In den Ferien sind Testungen auch von Schülerinnen und Schülern nötig.

Kinder unter 7 Jahren

Kinder von 7 bis 11 Jahren

Jugendliche von 12 bis 17 Jahren

kein Nachweis nötig

Nachweis bei regelmäßigen Schultestungen über den Schülerausweis

bis 31.12.2021: Nachweis bei regelmäßigen Schultestungen über den Schülerausweis
ab 01.01.2022: Nachweis nur noch als geimpft oder genesen


Im Außenbereich muss jetzt die Maske aufbleiben, besonders an Orten, wo es schwer ist, die Mindestabstände von 1,5m einzuhalten. Dazu zählen auch Weihnachtsmärkte und Stadien. Ungeimpfte und nicht vollständig Geimpfte müssen vielerorts draussen bleiben und können auch nicht den Weihnachtsmarkt oder das Fussballstadion besuchen. Die Landesregierung MV hat dazu auf dem Corona Infoportal ausführliche Informationen zusammengestellt.

 

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Neufassung Landesverordnung ab 26.11. für Anleiter und Testungen

 

Hallo Sportfreunde,

hier die aktuellen Regelungen vom KSB für uns bereitgestellt mit der Bitte um Beachtung!

VG R. Voigtsberger

Corona 26112021

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Coronamaßnahmen „Stufe Orange“

Hallo Sportfreunde,

hier die aktuelle Pressemitteilung zu den o. g. Coronamaßnahmen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung:

Coronamassnahmen_Stufe_Orange

 

VG R. Voigtsberger

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Volleyball ab 01.06.2021 wieder in Bergen ;-)

Hallo Sportfreunde,

ab heute (01.06.) ist unser Volleyballtraining in Bergen wieder möglich.

Termine wie immer dienstags in der EMA-Halle und freitags in der GSA-Halle.

Bitte haltet euch an die noch geltenden Corona-Regeln und bringt negative Tests bzw. Impfnachweise mit.

Vielen Dank und viel Spaß beim Training.

 

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Ergebnisse des Corona-MV-Sport-Gipfels

Hallo Sportfreunde,

hier die Pressemeldung sowie der Link mit den aktuellen Lockerungen.

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?

datei_id=1633477

zum vergrößern einfach anklicken

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